Mit Handicap oder Rolli im MVV
Spezielle Fahrkarten für
Behinderte
Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit
erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf Freifahrt
mit den Verkehrsmitteln im MVV.
Die Freifahrtberechtigung erstreckt sich auch auf eine Begleitperson,
sofern die ständige Begleitung notwendig ist und dies im
Ausweis eingetragen ist.
Schwerbehindertenausweis
Zur Freifahrt in den Verkehrsmitteln im MVV berechtigt der grün/orange
Schwerbehindertenausweis plus Beiblatt mit gültiger Wertmarke.
Diesen Ausweis erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen
Versorgungsamt.
Die Wertmarke kostet derzeit 60,- EUR pro Jahr bzw. 30,- EUR
pro Halbjahr und wird ebenfalls vom zuständigen Versorgungsamt
ausgegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Wertmarke
kostenlos. Für eine im Ausweis vermerkte unentgeltliche
Beförderung einer Begleitperson ist das Beiblatt mit Wertmarke
nicht erforderlich.
TIPP
Der grüne Schwerbehinderten-Ausweise berechtigt nicht zur
Freifahrt in den Verkehrsmitteln im MVV.
Freifahrt im MVV
Die Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis
gilt in folgenden Verkehrsmitteln

Im Stadtbereich von München
Auf allen U-Bahn-, Trambahn- und Stadtbuslinien der MVG.

Im gesamten S-Bahn Bereich
Als S-Bahn-Verkehr gilt der gesamte Verkehr auf S-Bahn-Strecken
in zuschlagfreien Zügen, die nicht im Fahrplan oder durch
Aushang besonders ausgeschlossen sind.
Außerdem zählt zum S-Bahn-Verkehr der Schienenverkehr
der Deutschen Bahn AG und der Bayerischen Oberlandbahn auf den
in den MVV einbezogenen Strecken in zuschlagfreien Zügen
in der 2. Klasse.

Rund um München - im Regionalbusverkehr (RVO)
In allen in den MVV einbezogenen Regionalbuslinien und auch
in den sogenannten ein- und ausbrechenden Linien, die über
den MVV-Bereich hinaus verkehren und auf denen die MVV-Fahrkarten
anerkannt werden.

Übersichtspläne

Lifte, Rollsteige und
Rampen
Hier sind 2 Links zu aktuellen Plänen der Haltestellen
an denen Rollifahrer keine Barrieren vorfinden.
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