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Mit Handicap oder Rolli im MVV

Spezielle Fahrkarten für Behinderte
Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf Freifahrt mit den Verkehrsmitteln im MVV.

Die Freifahrtberechtigung erstreckt sich auch auf eine Begleitperson, sofern die ständige Begleitung notwendig ist und dies im Ausweis eingetragen ist.

Schwerbehindertenausweis
Zur Freifahrt in den Verkehrsmitteln im MVV berechtigt der grün/orange Schwerbehindertenausweis plus Beiblatt mit gültiger Wertmarke.

Diesen Ausweis erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt.
Die Wertmarke kostet derzeit 60,- EUR pro Jahr bzw. 30,- EUR pro Halbjahr und wird ebenfalls vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Wertmarke kostenlos. Für eine im Ausweis vermerkte unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson ist das Beiblatt mit Wertmarke nicht erforderlich.

TIPP
Der grüne Schwerbehinderten-Ausweise berechtigt nicht zur Freifahrt in den Verkehrsmitteln im MVV.

Freifahrt im MVV

Die Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis gilt in folgenden Verkehrsmitteln



Im Stadtbereich von München

Auf allen U-Bahn-, Trambahn- und Stadtbuslinien der MVG.


Im gesamten S-Bahn Bereich

Als S-Bahn-Verkehr gilt der gesamte Verkehr auf S-Bahn-Strecken in zuschlagfreien Zügen, die nicht im Fahrplan oder durch Aushang besonders ausgeschlossen sind.

Außerdem zählt zum S-Bahn-Verkehr der Schienenverkehr der Deutschen Bahn AG und der Bayerischen Oberlandbahn auf den in den MVV einbezogenen Strecken in zuschlagfreien Zügen in der 2. Klasse.


Rund um München - im Regionalbusverkehr (RVO)

In allen in den MVV einbezogenen Regionalbuslinien und auch in den sogenannten ein- und ausbrechenden Linien, die über den MVV-Bereich hinaus verkehren und auf denen die MVV-Fahrkarten anerkannt werden.



Übersichtspläne

Lifte, Rollsteige und Rampen
Hier sind 2 Links zu aktuellen Plänen der Haltestellen an denen Rollifahrer keine Barrieren vorfinden.

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